Impresum
Unternehmensangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und
§§ 2, 3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Verantwortlich für diese Seiten zeichnet
Mika Becker Steuerberatungsgesellschaft mbH
Berliner Straße 116
63065 Offenbach am Main
Kontakt
Telefon +49 (0) 176 48072040
hallo@beckersteuerberater.de
Vertretungsberechtigung
Steuerberater Mika Becker
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz DE 322196618
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Mitarbeiter von Mika Becker Steuerberatung führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Diese Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.Zuständige Aufsichtsbehörde ist für Steuerberater und Steuerberaterinnen:Steuerberaterkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bleichstraße 1, D-60313 Frankfurt am MainBundessteuerberaterkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Behrenstraße 42, D-10117 BerlinBerufsrechtliche Regelungen für Steuerberater und Steuerberaterinnen:Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB)
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV)
Diese Regelungen können auf der Website der Steuerberaterkammer Hessen oder der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.
Zuständige Kammer
Steuerberaterkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bleichstraße 1, D-60313 Frankfurt am Main
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der VSW − Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in 65185 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes genügt den Anforderungen des § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Steuerberaterkammer Hessen. Die Steuerberaterkammer führt auf Antrag gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren durch. Nähere Informationen hierzu erteilt die Steuerberaterkammer Hessen.
Erforderliche Preisangaben gemäß § 4 DL-InfoV
Sofern die Leistung des Steuerberaters im Vorhinein festgelegt wird, erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Honorarvereinbarung. In dieser schriftlichen Honorarvereinbarung kann ein Preis für ein Erstberatungsgespräch, ein Pauschalpreis für in dieser Vereinbarung genau festzulegende Leistungen oder die Abrechnung der Leistung nach zu vereinbarenden Stundensätzen festgelegt werden. Grundsätzlich ergeben sich Gebühren für den Steuerberater aus der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Ausgehend von den maßgeblichen Gegenstandswerten und unter Berücksichtigung der fallangemessenen Gebührenrahmen ergibt sich das entsprechende Steuerberaterhonorar zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.Nachdem bei der Abrechnung nach StBVV die endgültigen Kosten in der Regel nur einzelfallbezogen und mit einem gewissen Aufwand prognostiziert werden können, erfolgt auf Basis der Angaben des Mandanten vor Auftragsannahme die auf den Einzelfall bezogene Prognose der vermutlich anfallenden Gebühren.Letztlich ausschlaggebend ist gem. § 11 StBGebV die Berücksichtigung aller Umstände des auszuführenden Auftrags, vor allem der Umfang, die Schwierigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts kann ein besonderes Haftungsrisiko bei der Bemessung ebenfalls herangezogen werden.
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